Arbeitserprobungen
und Eignungsabklärung (AE / EA)
In Fällen, bei denen bereits im Vorfeld seitens der Reha-Berufsberatung der zuständigen Arbeitsagentur die Ausbildungseignung nicht zweifelsfrei beurteilt werden kann, oder bei denen sich solche Zweifel im Rahmen des Vorstellungstermins ergeben, besteht die Möglichkeit, eine Arbeitserprobung in einem Berufsfeld oder eine Eignungsabklärung in mehreren Berufsfeldern durchzuführen. Ziel einer solchen Maßnahme ist es, in enger Zusammenarbeit mit dem Rehabilitanden bei einem feststehenden Berufsziel die noch offenen Fragen in einem längeren Zeitraum unter den realen Bedingungen unseres Berufsbildungswerkes zu beantworten.
Die Organisation und Durchführung liegt in den Händen des Aufnahmeleiters. Er trägt die Einschätzungen der Werkstatt, der Berufsschule, des Internates und ggf. des Medizinischen Dienstes zusammen, beantwortet ergänzende psychodiagnostische oder medizinische Fragestellungen, führt mit dem Rehabilitanden und allen Beteiligten Verlaufsgespräche und fasst schließlich das Ergebnis in einem Maßnahmebericht mit Empfehlung an den zuständigen Reha-Berufsberater zusammen.
Ansprechpartner für AE / EA:
Herr Ruß: Psychologischer Dienst 09281/759-119 andreas.russ@bbw-hof.de
